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Bihary, Balassa & Partner Rechtsanwälte wurde am 15 April 2002 von vier Rechtsanwälten durch Abspaltung aus einer großen, internationalen Anwaltskanzlei gegründet.
Die ununterbrochene Erweiterung unseres Mandantenkreises und die laufende Zunahme unserer Aufträge seit Gründung der Kanzlei hat es nötig gemacht, dass wir unser Team durch junge, ambitionierte und qualifizierte Kollegen ergänzen und in 2007 konnten wir schliesslich in unser neues, unseren Vorstellungen entsprechend gestaltetes, in eigener Investition gebautes Bürohaus einziehen.
Unser Team besteht derzeit mit Anwälten, Referendaren und dem ausgezeichnet vorbereiteten administrativen Personal aus 21 Personen.
Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind in Sachen des Wirtschaftslebens erfahrene Rechtsexperten, die sich auf bestimmte Fachgebiete des Wirtsaftsrechtes spezialisiert haben und mindestens zwei Fremdsprachen beherrschen. Dementsprechend kann unsere Kanzlei einen umfassenden Rechtsbeistand sowohl für unsere ungarischen, als auch für unsere ausländischen Klienten anbieten.
Bihary, Balassa & Partner Rechtsanwälte ist für zahlreiche ungarische und ausländische Klienten tätig, unter denen sich auch namhafte internationale Großunternehmen, ausländische und ungarische Banken befinden, aber auch mittelgroße und kleinere Firmen, von Fall zu Fall auch Privatpersonen zählen zu unseren Mandanten. Die Mitglieder unserer Kanzlei haben viel Erfahrung in allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Realisierung der Projekte ausländischer und ungarischer Großinvestoren in Ungarn. Wir beraten unsere Klienten von den ersten Schritten ihrer Geschäftstätigkeit am ungarischen Markt, über die Finanzierung und Verwirklichung ihrer Investitionen, bis zur Lösung der auftauchenden rechtlichen Fragen im Rahmen ihrer Wirtschaftstätigkeit. Zahlreiche gewerbliche Großinvestitionen, Bürohäuser, Hotels und Einkaufszentren wurden mit unserer begleitenden Rechtsberatung erfolgreich realisiert.
Wir beraten unsere Klienten in allen ihren Rechtsbelangen, die sich im Laufe ihrer Tätigkeit ergeben. Fragen des Gesellschaftsrechtes, des Immobilienrechtes, des Wettbewerbsrechtes, des Arbeitsrechtes, aber auch allgemeine Rechtsfragen sind für uns eine willkommene Herausforderung. Wir vertreten unsere Klienten auch in Prozessen vor ungarischen und - durch unsere ausländischen Verbindungen - vor ausländischen ordentlichen und Schiedsgerichten. Darüber hinaus bietet unsere Kanzlei Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des Medienrechtes, des Telekommunikationsrechtes und des Internet-Rechtes an. Wir geben auch gerne Medien-Fachberatung, eine, auf dem ungarischen Markt noch als Rarität geltende Dienstleistung. Mit dem Beitritt Ungarns an die Europäische Union rücken die Fragen des EU-Rechtes immer mehr in den Vordergrund, deshalb vertiefen die Mitglieder unserer Kanzlei ihre Kenntnisse in EU-Recht an postgradualen Ausbildungen.
Die Zielsetzung unserer Kanzlei ist, umfassende, wirtschaftsorientierte, professionelle rechtliche Dienstleistungen für unsere in- und ausländischen Klienten anzubieten, so dass wir durch ständige Weiterbildung mit den neuesten Entwicklungen des Wirtschaftslebens Schritt halten. In spezielles Fachwissen verlangenden Fragen des Steuerrechtes, der Rechnungslegung, der Wirtschaftsprüfung, bzw. der Buchprüfung kooperieren wir mit einem erfahrenen auswärtigen Expertenteam, so können wir unseren Klienten eine komplexe Rechts- und Geschäftsberatung anbieten. Neben der Bedienung unserer Klienten in ungarischer und in der im Wirtschaftsleben unumgänglich gewordenen englischen Sprache machen die ausgezeichneten Sprachkenntnisse der Partner und Angestellten unserer Kanzlei es möglich, dass wir unsere deutschsprachigen Klienten in ihrer Muttersprache beraten.